Aktuelle Infos: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Was gilt während der Ausgangssperre ab dem 15.12.2020?
Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Das sind insb. [...]
[10] Sport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung, [...]
Welcher Sport ist derzeit noch zulässig?
Erlaubt ist die Ausübung von Sport und Bewegung an der frischen Luft (außer während der Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr), allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Wir können daher für das bekannte Individual-Rudern (maximal 2er) keine weiteren Einschränkungen erkennen. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sich jeweils gem. dem aktuellsten Stand (kann sich täglich ändern) zu informieren und dies zu beachten.
Jegliches Training Indoor ist streng untersagt (also kein Ergometer!).
Wir bitten um Beachtung des Hygienekonzeptes und die Verwendung der Bootsreservierung für die Abstimmung.