Aufgrund der aktuellen Regelungen ist ab sofort das Rudern (und jegliche Teilnahme am Sportbetrieb) nur mit mit 2G+ gestattet. Das bedeutet, man muss geimpft oder genesen sein UND zusätzlich einen Schnelltest vorweisen. Die Bootsführer/Obleute müssen dies verbindlich bei JEDER FAHRT prüfen. Eine Dokumentation zur Entlastung der persönlichen Haftung ist dringend empfohlen (Details siehe Hygienkonzept). Die 2G+-Regelung gilt ggf. auch für Fahrten im Einer, sobald sich ein 2. Schiff in Koordinationsentfernung (Betrieb) befindet...

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